FADP-Compliance-

1. Zweck und Geltungsbereich

Ismariaria legt Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten und berücksichtigt die anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Diese Hinweise erläutern unseren Ansatz zur Einhaltung des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, englisch FADP), soweit dieses auf unsere Geschäftstätigkeit und die jeweilige Datenbearbeitung Anwendung findet.

Diese Hinweise dienen der Beschreibung unserer datenschutzbezogenen Compliance-Grundsätze. Sie ersetzen weder die Datenschutzerklärung noch weitere gesetzlich erforderliche Informationen oder interne Datenschutzmaßnahmen.

2. Verantwortlichkeit und Datenschutzorganisation

Für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften ist die jeweils datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle zuständig. Ismariaria prüft die für seine Geschäftstätigkeit geltenden Anforderungen und berücksichtigt diese bei der Organisation seiner Geschäftsprozesse.

Die Kontaktdaten für allgemeine Anfragen lauten:

Telefon: +1 (417) 726-8394

E-Mail: assist@ismariaria.com

Anschrift: 400 S Ohio St, Humansville, MO 65674, United States

3. Grundsätze der Datenbearbeitung

Bei der Bearbeitung personenbezogener Daten sind insbesondere die jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Dazu gehören die rechtmäßige und verhältnismäßige Bearbeitung, die Verarbeitung nach Treu und Glauben, die Zweckbindung sowie die Gewährleistung angemessener Transparenz.

Personenbezogene Daten sollen nur in dem Umfang bearbeitet werden, der für den jeweiligen Geschäftszweck erforderlich ist. Die Bearbeitung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen.

4. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Zum Schutz personenbezogener Daten sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen entsprechend den tatsächlichen Risiken und den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen vorzusehen.

Dazu können insbesondere Zugriffsbeschränkungen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen für die eingesetzten Systeme, die Beschränkung von Zugriffsberechtigungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder Offenlegung gehören.

Die konkreten Maßnahmen richten sich nach den tatsächlich eingesetzten technischen Systemen, den verarbeiteten Daten und den jeweiligen Risiken.

5. Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Im Rahmen des Onlinehandels können externe Dienstleister eingesetzt werden, beispielsweise für Hosting, Zahlungsabwicklung, Versand, Kundenservice oder technische Wartung. Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten bearbeiten, sind die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an Auswahl, Beauftragung, Zugriff und Datenweitergabe zu berücksichtigen.

Daten sollen nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.

6. Bekanntgabe von Daten ins Ausland

Bei der Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sind die Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts zu beachten. Soweit das Schweizer DSG anwendbar ist, richtet sich die Bekanntgabe ins Ausland insbesondere nach den gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus und zu gegebenenfalls erforderlichen geeigneten Garantien oder gesetzlichen Ausnahmen.

Die tatsächlich beteiligten Länder, Dienstleister und Übermittlungsmechanismen sind anhand der eingesetzten Systeme und Geschäftsprozesse zu prüfen.

7. Aufbewahrung und Löschung

Personenbezogene Daten sollen nur so lange aufbewahrt werden, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten beziehungsweise andere rechtliche Gründe eine längere Speicherung erfordern.

Nach Wegfall des jeweiligen Zwecks und Ablauf einschlägiger Aufbewahrungsfristen sind die Daten nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen zu löschen oder zu anonymisieren.

8. Wahrung der Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen können die ihnen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zustehenden Rechte geltend machen. Dazu können insbesondere Auskunfts-, Berichtigungs- und gegebenenfalls Löschungsansprüche gehören.

Anfragen zu personenbezogenen Daten können an assist@ismariaria.com gerichtet werden. Anfragen werden entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bearbeitet.

9. Umgang mit Datenschutzverletzungen

Werden Datenschutzverletzungen festgestellt oder vermutet, sollen diese nach einem angemessenen Verfahren geprüft und behandelt werden. Erforderliche Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Auswirkungen und zur Wiederherstellung der Datensicherheit sind entsprechend der konkreten Situation zu ergreifen.

Soweit eine gesetzliche Melde- oder Informationspflicht besteht, sind die jeweils geltenden Anforderungen und Fristen einzuhalten.

10. Schweizer Vertretung

Ob für Ismariaria die Bestellung einer Vertretung in der Schweiz nach Artikel 14 des Schweizer Datenschutzgesetzes erforderlich ist, hängt von den konkreten Umständen der Datenbearbeitung ab. Maßgeblich sind unter anderem das Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Personen in der Schweiz, der Umfang und die Regelmäßigkeit der Bearbeitung sowie das damit verbundene Risiko.

Sofern eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer Schweizer Vertretung besteht, sind deren Name und Anschrift entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen.

11. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Hinweise sind bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit, der eingesetzten technischen Systeme oder der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Kontakt

Ismariaria

400 S Ohio St, Humansville, MO 65674, United States

E-Mail: assist@ismariaria.com

Telefon: +1 (417) 726-8394